Sabbatical - Einfach mal ein Jahr raus aus dem Arbeitsleben?

Mit einem Sabbatical kann ein Arbeitnehmer für längere Zeit – in der Regel drei bis 12 Monate – aus dem Job aussteigen. Danach kehrt er auf seinen Arbeitsplatz zurück. Die Rechtsgrundlage schafft dafür das TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vom 1. Januar 2001. Möglich ist die Regelung für Betrieb mit mindestens 16 Mitarbeitern. Der Arbeitnehmer muss schon mehr als sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sein. Einen Rechtsanspruch auf diese Auszeit gibt es nicht. Erfahren Sie hier, wie die Regelungen im Einzelnen aussehen.